Neues Verfahren zur Prüfung asbesthaltiger Brandschutzklappen in Gebäuden

Das neu entwickelte Prüfverfahren von TÜV NORD gilt als einfach und effektiv.

Hamburg: In Gebäuden fest verbaute asbesthaltige Brandschutzklappen ohne Gefährdung zu prüfen – das ermöglicht ein neu entwickeltes Verfahren des Prüfdienstleisters TÜV NORD. In Anlehnung an medizinische Diagnostikverfahren beurteilt ein Safety Advisor den Zustand der Klappen. Thomas Schliwka, Leiter des Labors für Bauwerksuntersuchungen bei TÜV NORD, erläutert das Prüfverfahren und dessen Vorteile.

In Deutschland gibt es mehrere Millionen asbesthaltige Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen, zum Beispiel in Krankenhäusern, Bürogebäuden oder Kindergärten. Ein bekanntes Problem, das Betreiber jetzt vor große organisatorische und wirtschaftliche Probleme stellt. Viele Prüfdienstleister weigern sich, die Brandschutzklappen zu prüfen, aus Sorge, Asbestfasern versehentlich in die Zu- oder Umluft des Lüftungssystems zu bringen und Personen in den Gebäuden dauerhaft zu gefährden. Eine Brandschutzklappe auszutauschen kostet Betreiber oft einige tausend Euro. Bei beispielsweise 200 Brandschutzklappen in einem Gebäude überschreiten die Sanierungskosten bereits die Millionengrenze – eine finanzielle Belastung, die für Betreiber ein wirtschaftliches Problem bedeutet. Als Lösung dieses Problems hat TÜV NORD ein neues Prüfverfahren entwickelt. Das Verfahren ermöglicht es, bereits vor der eigentlichen baurechtlichen Prüfung zuverlässig zu klären, ob beim testweisen Fallenlassen der Brandschutzklappe eine Asbestexposition auszuschließen ist – die Prüfung also trotz Asbestbelastung des Bauteils durchgeführt werden kann.

Innovatives Prüfverfahren

Das Verfahren ist ebenso einfach wie effektiv. Voraussetzung, dass das Klappenblatt fallen darf, ist eine stabile und feste Konsistenz aller im Luftstrom befindlichen Asbestkomponenten. Das Material darf im Rahmen des neuen Prüfverfahrens nicht nachgeben, zerfallen oder sich als porös erweisen. Die sogenannte „Prallelastizität“ wird durch den hierfür speziell ausgebildeten TÜV NORD Safety Advisor sorgfältig geprüft. Wenn diese Anforderungen erfüllt sind, wird die baurechtliche Prüfung wie gewohnt durchgeführt. Besteht das Bauteil diese Prüfung, ist ein regulärer Weiterbetrieb möglich und die Sanierungsdringlichkeit wird als „langfristig erforderlich“ entsprechend der Asbest-Richtlinie eingestuft. Der Vorteil: Es müssen kurzfristig nur die Brandschutzklappen ausgetauscht werden, bei denen es wirklich erforderlich ist.

Hoher Qualitätsstandard

Eine Prüfdienstleistung unter anspruchsvollen Umständen erfordert ein hohes Maß an Qualität und Zuverlässigkeit. Um das zu gewährleisten, setzt TÜV NORD auf solide Qualitätssicherung: Im Vorfeld wurde das Verfahren im Rahmen einer Pilotstudie ausführlich erprobt. Die als Safety Advisor tätigen Sachverständigen verfügen über eine umfangreiche Zusatzausbildung gemäß den Richtlinien des Qualitätsmanagements des weltweit agierenden Konzerns, die sie speziell auf das Prüfverfahren vorbereitet. In einer im Qualitätsmanagement hinterlegten Verfahrensanweisung ist der Prüfvorgang detailliert dokumentiert. Dies garantiert einen einheitlichen Standard aller Safety-Advisor. Zusätzlich dazu werden zu jedem Prüfauftrag alle zu berücksichtigenden asbestrelevanten Limits bezüglich der Situation am Arbeitsplatz sowie hinsichtlich der Emissions- und der Immissions-Belange erhoben und dokumentiert. Dies dient der Sicherheit der sich in den Gebäuden aufhaltenden Personen, der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben der Gebäudebetreiber sowie der Wahrung der internen Qualitätsansprüche des Prüfkonzerns.

Neues Verfahren löst Dilemma

Krankenhäuser, Einkaufszentren, Schulen, Bürogebäude, Kindergärten: Die Liste der Gebäude mit Lüftungssystemen und darin befindlichen asbesthaltigen Brandschutzklappen ist lang. Im Brandfall sorgen die Bauteile dafür, dass sich Feuer und Rauchgase nicht über das Lüftungssystem in andere Gebäudeteile ausbreiten können. Die Brandschutzklappen reagieren auf Hitze, schlagen automatisch zu und blockieren so den Luftstrom. Die Asbesthaltigkeit der Bauteile stellt jedoch ein potentielles Risiko dar – besonders im Fall der regelmäßig wiederkehrenden Wartung bzw. der alle drei Jahre wiederkehrenden baurechtlichen Prüfung, die der Gesetzgeber vorschreibt und die ein testweises Fallenlassen des Klappenblattes zwingend erfordert. Aus diesem Grund sehen sich viele Dienstleister nicht befähigt, die erforderliche Prüfung durchzuführen. Das wiederum stellt die Betreiber der Gebäude vor die Wahl: Entweder muss der betroffene Gebäudeteil komplett geschlossen werden oder aber alle Brandschutzklappen müssen in einem Zuge ausgetauscht werden. Organisatorisch und wirtschaftlich ist das als unmöglich einzustufen. Betreiber können dieses Dilemma mithilfe des neu entwickelten Verfahrens umgehen.

 

 

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